Allgemeine Geschäftsbedingungen


Inhaltsübersicht:

Teil 1: Geltungsbereich

Teil 2: Entwicklung und Erstellung einer Website

Teil 3: Haftungsumfang

Teil 4: Sonstige Bestimmungen


Teil 1: Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen des freien WebDesigners Carsten Zerbe, Projekt LAW2WEB, Ifteweg 7, 58454 Witten (nachfolgend LAW2WEB genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Teil 2: Entwicklung und Erstellung einer Website

§ 1 - Vertragsgegenstand

(1) Die folgenden Bedingungen finden Anwendung, sofern LAW2WEB für den Kunden die Entwicklung und Erstellung eines Internetauftrittes (im Folgenden Website genannt) übernimmt.

(2) LAW2WEB entwickelt zunächst ein Konzept für Aufbau und Gestaltung der Website und bietet dem Kunden einen kostenlosen Korrekturvorschlag des Konzepts an. Nach Vorlage des Konzepts hat der Kunde dieses innerhalb von vier Wochen gegenüber LAW2WEB schriftlich freizugeben oder abzulehnen. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag von LAW2WEB ab, so hat LAW2WEB das Recht die für das Konzept anteilig vereinbarte Vergütung zu verlangen.

(3) Nach Freigabe des Konzeptvorschlags durch den Kunden erstellt LAW2WEB auf dessen Grundlage die Website. LAW2WEB optimiert und testet die Webseiten für die Darstellung mit den Browsern der Hersteller Microsoft Internet Explorer (ab Version 5.5) und Mozilla Firefox für eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel, sofern nicht etwas anderes schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde.

(4) LAW2WEB macht die erstellte Website nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Server öffentlich zugänglich. Der Kunde ist verpflichtet LAW2WEB rechtzeitigt die Zugangsdaten zum Server des Kunden zugänglich zu machen.

§ 2 - Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

(1) Die an der Website, den einzelnen Webseiten sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei LAW2WEB.

(2) LAW2WEB räumt dem Kunden ein übertragbares, einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. LAW2WEB räumt dem Kunden dieses Nutzungsrecht inhaltlich ausschließlich auf Nutzungen im Internet beschränkt für alle derzeit bekannten Nutzungsarten ein. Der Kunde muss vor einer anderweitigen Nutzung die schriftliche Zustimmung von LAW2WEB einholen.

(3) Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und LAW2WEB bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen. Alle Rechte an der Website sind durch den Kunden ganz oder teilweise weiter übertragbar.

(4) Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß Teil 2, § 6 dieser Bestimmungen geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.

(5) Im Hinblick auf unbekannte künftige Nutzungsarten räumt LAW2WEB dem Kunden eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen LAW2WEB und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.

(6) LAW2WEB hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Hyperlinks auf eine von LAW2WEB zu bestimmende Domain auf jeder von LAW2WEB erstellten Webseite.

(7) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Kunden.

(8) LAW2WEB ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Quelltexte (den Source-Code) der von LAW2WEB programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen er nicht aus der fertig gestellten Website selbst abzulesen oder rekonstruierbar ist.

§ 3 - Nutzung außerhalb des Internets

Das Nutzungsrecht gemäß Teil 2, § 2 dieser Bedingungen gilt nur für die Nutzung der Website bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente einer Webseite oder die Website insgesamt in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - ohne Zustimmung von LAW2WEB zu nutzen.

§ 4 - Ansprüche Dritter

(1) LAW2WEB garantiert, dass die von LAW2WEB erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von LAW2WEB eingebrachten Ideen zur Konzeption der Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen.

(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen.

(3) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnlicher Verstöße, die auf der Konzeption der Website beruhen, haftet LAW2WEB nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von LAW2WEB eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell enthalten sind, haftet LAW2WEB nicht. Im Übrigen haftet LAW2WEB für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn LAW2WEB den Rechtsverstoß kannte.

§ 5 - Beschaffung einer Internet-Domain

(1) Hat LAW2WEB die Beschaffung der Domain übernommen, so hat LAW2WEB diese im Namen und für Rechnung des Kunden (als admin–c) zu registrieren und auf Verlangen des Kunden jederzeit (den tech–c) zu einer Übertragung auf einen anderen Verwalter freizugeben.

(2) Sämtliche an der Domain erworbenen Namensrechte liegen beim Kunden.

§ 6 - Vergütung und Auslagenersatz

(1) LAW2WEB erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe der in der Konzeption bzw. im Angebot festgelegten Summe.

(2) Erbringt LAW2WEB im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang der vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, kann LAW2WEB hierfür einen Stundensatz von 79,00 EUR (netto, zur Zeit 94,01 EUR brutto) pro Stunde verlangen.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 - Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat LAW2WEB alle zur Entwicklung des Konzepts notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig, idealerweise per E-Mail, zu äußern.

(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts hat der Kunde LAW2WEB alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 8 - Eintrag in Suchmaschinen

Sofern der Kunde die Suchmaschinenoptimierung und den Eintrag der Webseiten in Suchmaschinen wünscht, führt LAW2WEB dies entgeltpflichtig durch. Einzelheiten sind schriftlich in der Konzeption zu fixieren. LAW2WEB erhält für diese Leistungen eine Vergütung in Höhe des in der Konzeption oder dem Angebot hierfür festgelegten Betrages, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 9 - Leistungszeit und Kündigung

(1) Die Website soll bis zu dem in der Konzeption vereinbarten Termin fertiggestellt und bereit sein, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für LAW2WEB unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruht.

(2) Der Kunde kann den Vertrag auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch von LAW2WEB für bereits geleistete Leistungen unberührt.

§ 10 - Abnahme und Zahlung

(1) Nach Fertigstellung der Website und eines Probebetriebes von vier Wochen ist der Kunde innerhalb von 14 Werktagen zu einer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern die Website dem freigegebenen Konzept entspricht.

(2) Nach der Gesamt-Abnahme der fertiggestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Vorauszahlungen, dem Kunden in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

§ 11 - Gewährleistung

Für Mängel in der vereinbarten Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik haftet LAW2WEB grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. LAW2WEB haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept in der freigegebenen Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet LAW2WEB nicht.

Teil 3: Haftungsausschluss

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet LAW2WEB nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. LAW2WEB haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB.

Teil 4: Sonstige Bestimmungen

§ 1 - Vertraulichkeit/Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.

(2) Beide Parteien verpflichten auch ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

(3) Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. LAW2WEB wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern LAW2WEB der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird LAW2WEB den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen.

(4) LAW2WEB hat sicherzustellen, dass alle Personen, die von LAW2WEB mit der Bearbeitung und Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit der Mitarbeiter vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter von eingeschalteten Subunternehmern.

(5) LAW2WEB bietet allen Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten mittels GnuPG an.

(6) Sofern im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages dem Kunden ein Schaden durch eine von LAW2WEB zu verantwortenden Datenschutzverletzung entsteht gilt Teil 3 dieser Bedingungen entsprechend.

§ 2 - Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich erfolgen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(4) Erfüllungsort ist Witten. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Witten.



Stand: 01.10.2007